Rechtsgebiete und Kompetenzen

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Arbeitsrecht

Das sensibelste Rechtsgebiet neben dem Familienrecht, oft geht es um die wirtschaftliche Existenz von Menschen und Familien.
Inhalt ist das Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer in all seinen Ausgestaltungen. Von nicht hinnehmbaren Arbeitsumständen, über die Nichtzahlung des Lohns, bis hin zu Abmahnung und Kündigung durch den Arbeitgeber.
Insbesondere für den Arbeitnehmer stellen diese Ereignisse einschneidende Erlebnisse dar. Bleibt der Lohn aus, führt dies in der Regel dazu, dass monatliche Rechnungen nicht bezahlt werden können. Eine Kündigung bringt manchen Arbeitnehmer an den Rand der Existenz – gerade in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit.

Aus diesem Grund lege ich besonderen Wert auf eine schnelle und ergebnisorientierte Arbeitsweise. Im Vordergrund steht immer der Wunsch des Mandanten. Ergibt es keinen Sinn das Arbeitsverhältnis trotz Unwirksamkeit einer Kündigung fortzusetzen,  z.B. aufgrund der Stimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ist es für beide Seiten am wirtschaftlichsten einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der die wechselseitigen Interessen ausgleicht.
Der Gesetzgeber ist sich der Auswirkung einer Kündigung auf einen Arbeitnehmer und dessen Existenz bewusst und hat seiner Verantwortung mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Rechnung getragen:
Die Hürde für die Wirksamkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber sind hoch, so dass es sich immer lohnt eine Kündigung nicht einfach hinzunehmen, sondern zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Erfordernissen genügt oder unwirksam ist.
Von besonderer Wichtigkeit beim Arbeitsrecht ist die Beachtung der sehr kurzen Fristen: Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt die Frist drei Wochen und beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung.

Als Arbeitgeber sollte man sich der strikten, gesetzlichen Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung ebenfalls bewusst sein. Kommt man in die missliche Lage das Arbeitsverhältnis zu einem seiner Mitarbeiter beenden zu müssen, helfe ich gerne bei der rechtssicheren Gestaltung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. So vermeidet man Kosten und Zeitaufwand für ein Kündigungsschutzverfahren.

Asylrecht

Aufgrund der  furchtbaren Lage der Menschen in vielen Regionen dieser Welt, bekommt auch das Asylrecht eine immer größere Bedeutung. Menschen sind aufgrund von Kriegen und Terror gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und einer ungewissen Zukunft entgegenzugehen. Viele verkaufen all ihren Besitz, um sich von Schleusern über die Grenzen nach Europa bringen zu lassen.

Zuständig für die Prüfung der für einen Aufenthaltstitel erforderlichen Asylanträge ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Asyl, wenn jemand in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Weltanschauung o. ä. eine Verfolgung durch die staatlichen Organe in seinem Heimatland droht. Dem gleichgestellt ist die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn dem Betroffenen eine derartige Verfolgung durch andere Umstände droht, etwa bei einem Bürgerkrieg.

Diese Voraussetzungen sind vom Asylsuchenden darzulegen. Viele Anträge scheitern daran, dass der Asylsuchende die Gründe nicht ausreichend darlegen konnte.

Ich helfe bereits im Verfahren vor dem BAMF, den Sachverhalt richtig und so darzustellen, dass die Behörde die Gründe auch anerkennt.

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, ist innerhalb sehr kurzer Fristen Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

Bitte suchen Sie mich so früh wie möglich auf, wenn Sie in Deutschland Asyl beantragt haben oder beantragen wollen.

Beratungs- / Prozesskostenhilfe

Gerne berate ich Sie über die Möglichkeiten der Beratungs- u. Prozesskostenhilfe.

Weiter Informationen finden Sie auf der Seite KOSTEN

Formulare & Anträge finden Sie auf der Seite SERVICE & DOWNLOADS

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst die Gebiete Scheidung, Zugewinnausgleich und Unterhalt sowie das Sorgerecht für minderjährige Kinder.

Die Familie ist der Mittelpunkt des Lebens und eine Trennung kann dementsprechend vielerlei Problemstellungen mit sich bringen.

Eine Scheidung ist nicht nur emotional ein einschneidendes Erlebnis. Häufig gerät die gesamte Lebensplanung aller Beteiligten auf einmal in Schieflage: Der (Haupt-)Verdiener der Familie sieht sich plötzlich Unterhaltsansprüchen seines ehemaligen Partners und der gemeinsamen Kinder ausgesetzt. Derjenige, der sich die vergangenen Jahre um Haus und Familie gekümmert und dafür vielleicht sogar seine eigene berufliche Tätigkeit aufgegeben hat, hat  demnach in der Zeit keine eigenen Rentenanwartschaften erworben.

Hat man gemeinsam ein Haus erworben und ist ein Partner allein nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten zu bedienen, muss auch hier eine Lösung gefunden werden.

Die Lösungsansätze sind hier so unterschiedlich wie die Strukturen in jeder einzelnen Familie. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten wichtig, einen Weg zu suchen auch nach der Beendigung der Ehe ein möglichst konfliktfreies Verhältnis zu erhalten.

Sie haben ein familienrechtliches Anliegen? Sprechen Sie mich an!

Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid

Zunächst muss man sich eines klar machen: Ein Mahnbescheid hat NICHTS mit einer „normalen“ Mahnung zu tun und völlig andere Wirkungen!

Während eine vom Gläubiger an den Schuldner gerichtete Mahnung u.a. den Verzug auslöst, ist ein Mahnbescheid der erste Schritt zu einem Titel, nämlich dem Vollstreckungsbescheid. Aus diesem kann der Gläubiger, wie aus einem Urteil eines Gerichts, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Sind die Fristen von Widerspruch und Einspruch erst einmal abgelaufen, ist ein solcher Titel so gut wie nicht mehr zu beseitigen.

Es ist also für den Schuldner wichtig, gegen einen nach seiner Ansicht zu Unrecht ergangenen Mahnbescheid innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen. Wird diese Frist verpasst, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen.

Gegen diesen kann der Schuldner dann in innerhalb einer weiteren Frist Einspruch einlegen. Diese Rechtsbehelfe bewirken, dass das Mahnverfahren an das zuständige Gericht abgegeben und von einem Richter bearbeitet wird. Verpasst man auch die Frist für die Einlegung des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid, hat der Gläubiger, wie oben erklärt, einen Titel, aus dem er die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid darf man also nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Haben Sie einen Mahnbescheid erhalten? Sprechen Sie mich schnellstmöglich an, damit ich Ihnen helfen kann!

Privatinsolvenz

Unter Insolvenz versteht man die Unfähigkeit eines Schuldners, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In diese Situation kann jeder unverschuldet geraten, z. B. wenn aufgrund einer Erkrankung oder eines Arbeitsplatzverlustes sich das Einkommen verringert und bisher problemlos zu leistende Zahlungen plötzlich nicht mehr aufgebracht werden können.

Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren, umgangssprachlich Privatinsolvenz, hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, durch eine Restschuldbefreiung wieder Ordnung in die finanziellen Verhältnisse zu bringen.

Voraussetzung hierfür ist der Versuch des Schuldners, sich mit seinen Gläubigern zu einigen.

Dieser „Versuch der Einigung“ ist nach der Insolvenzordnung im Insolvenzantrag nachzuweisen durch die Bescheinigung einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder Stelle (z.B. AWO).

Der Einigungsversuch setzt die Kontaktaufnahme mit ALLEN Gläubigern voraus, in deren Rahmen den Gläubigern ein Angebot zur Schuldenregulierung unterbreitet wird. Stimmen alle Gläubiger diesem Vorschlag zu, wird der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan durchgeführt. Lehnt auch nur ein einziger Gläubiger ab, ist der Einigungsversuch im Ganzen gescheitert und die Voraussetzungen der Verbraucherinsolvenz liegen nunmehr vor. Es kann Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden.

Die Laufzeit eines außergerichtlichen, sowie eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes beträgt üblicherweise 3 Jahre. Es macht also zeitlich für den Schuldner keinen Unterschied, ob der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wird oder der gerichtliche nach Insolvenzantragstellung.

Gerne bearbeiten wir auch Ihre Privatinsolvenz. Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Unterlagen der Gläubiger (Verträge, Rechnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide etc.)
  2. Unterlagen zu Einkommen und Wohnkosten
  3. Bescheinigung der AWO (Tel.: 05651/ 307625), dass diese die Schuldnerberatung nicht durchführen kann

Auch im Rahmen einer Privatinsolvenz ist es möglich, die Kosten auf Antrag vom zuständigen Amtsgericht gestundet zu bekommen.

Strafrecht

Mit dem Strafrecht reagiert der Staat auf schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsordnung. Entsprechend massiv sind die Eingriffe, die Polizei und Justiz in die Freiheitsrechte eines Bürgers vornehmen dürfen.

Und zwar nicht erst mit der Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis oder anderen Nebenfolgen am Ende eines Gerichtsverfahrens.

Bereits im Ermittlungsverfahren können gegen Beschuldigte und Unbeteiligte Maßnahmen erfolgen, die für die Betroffenen sehr belastend wirken können: Befragungen durch die Polizei, körperliche Untersuchung, Hausdurchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft sind nur einige davon.

Wenn Sie von einem derartigen Verfahren betroffen sind, kontaktieren Sie mich bitte so frühzeitig wie möglich. Ich nehme Akteneinsicht, um auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden zu verhandeln. Unter gar keinen Umständen sollten Sie ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage bei der Polizei machen. Auch wenn Sie unschuldig sind: die Polizei hat nun mal aufgrund irgendeiner Information einen Verdacht. Von Ihnen als vermeintlich entlastend vorgetragene Tatsachen können sich in das Gesamtbild einfügen und den Verdacht somit noch bestärken.

Auch wer eine Straftat begangen hat, hat Anspruch auf ein faires, den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Verfahren. Aufgabe der Verteidigung ist es, dass Handeln der Justiz zu überwachen und auf eine gerechte Entscheidung hinzuwirken, die auch für den Täter sprechenden Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt.

Unter besonderen Voraussetzungen – dem Fall der notwendigen Verteidigung – besteht die Möglichkeit, dass ich als Pflichtverteidiger beigeordnet werde. Hierzu bin ich jederzeit bereit.

Aber das Strafrecht hat auch noch eine wichtige andere, in der Wahrnehmung häufig vernachlässigte Seite.

Bei dem Begriff Strafrecht denken die Meisten sofort an den Täter und dessen Bestrafung.

Vergessen werden jedoch oft die Folgen für das Opfer einer Straftat. Dieses ist häufig durch die Tat traumatisiert und/oder hat körperlichen und finanziellen Schaden erlitten.

Hinzu kommen die Belastungen durch die Aussagen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Als Vertreter der Nebenklage setze ich im Strafverfahren die Interessen des Geschädigten durch.

Urheberrecht / Filesharing

Wenn Sie sich für diesen Text interessieren, dann wahrscheinlich deshalb, weil Sie ein mehrseitiges Schreiben einer großen Anwaltskanzlei erhalten haben, in dem Ihnen vorgeworfen wird, jemandes Urheberrechte durch sogenanntes Filesharing verletzt zu haben.
Das Urheberrecht, in Deutschland im Wesentlichen im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt, sichert demjenigen, der ein Lied eingesungen, einen Film geschaffen oder die Software für ein Computerspiel geschrieben hat, wie auch anderen Werkschaffenden, zu, die Früchte dieser Arbeit genießen zu können. Das ist auch gut so. Der Friseur lebt von der Arbeit seiner Hände, der Sänger von der seiner Kehle. Nun ja, meist nicht nur er, sondern auch die Plattenfirma, der er die Verwertungsrechte für seine Songs überschrieben hat.
Schon in der Zeit vor dem Internet hat man hin und wieder eine Schallplatte auf Cassette überspielt oder ein Video kopiert. Das ist sogar legal, wenn man nur zum Eigengebrauch eine Kopie herstellt, aber illegal, wenn man massenhaft Kopien anfertigt und an andere verteilt. Mit dem Internet beschleunigt sich dieser Vorgang. Wer über ein Filesharing-Programm einen Song runterlädt, bietet in der gleichen Sekunde allen anderen Nutzern des gleichen Programms weltweit die Möglichkeit diesen Song und ggf. alles andere, was noch auf dem PC gespeichert ist, zu kopieren.
Dies getan zu haben, wirft Ihnen nunmehr eine Anwaltskanzlei in besagtem als „Abmahnung“ bezeichnetem Schreiben vor. Man verlangt von Ihnen die Unterzeichnung und Rücksendung eines beigefügten Formulars, sowie die Zahlung einer Geldsumme, die sich in Lizenzschaden und Anwaltskosten aufteilt.
Sie erhalten das Schreiben, weil eine eingesetzte Software – angeblich – zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellt haben soll, dass über eine bestimmte IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und der daraufhin verklagte Provider mitteilte, zum fraglichen Zeitpunkt sei – angeblich – diese IP-Adresse Ihrem Anschluss zugeordnet gewesen.
Die derart vorgelegten Ermittlungsergebnisse sind allerdings oftmals in Zweifel zu ziehen.
Bitte beherzigen Sie die eiserne Regel: auf keinen Fall das beigefügte Formular zurücksenden! Denn die von Ihnen geforderte Erklärung ist ein Vertrag, mit welchem Sie sich verpflichten eine Strafe zu zahlen, wenn man Sie (noch) einmal bei einem Verbreiten erwischt. Die geforderten Erklärungen gehen aber meistens über das erforderliche bzw. zulässige Maß hinaus.

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall
Den ersten großen Bereich des Verkehrsrechts stellt das Verkehrsunfallrecht dar. Wohl jeder Autofahrer ist früher oder später einmal in einen Unfall verwickelt, sei es als Unfallverursacher oder als Geschädigter. Diese Zuordnung ist jedoch in den meisten Fällen schwierig. Ein Verkehrsunfall geschieht in Sekunden und meist gibt es keine „verlässlichen“ Zeugen, schauen die meisten doch erst dann hin, wenn es bereits gescheppert hat (sog. „Knallzeugen“).

Zudem gibt es einige Grundregeln, die jeder schon einmal gehört hat, wie z.B. „Wenn’s vorne kracht, gibt’s hinten Geld“. Juristen nennen dies einen „Beweis des ersten Anscheins“. Was, wenn jedoch der Hintermann nicht aufgefahren, sondern der Vordermann zurückgerollt ist und so den Unfall (allein) verursacht hat? In solchen Fällen wird sich nämlich die Versicherung des Unfallgegners in der Regel auf den Beweis des ersten Anscheins stützen und die Regulierung des Schadens verweigern. So kann ein normaler Auffahrunfall schnell zu einem undurchsichtigen Problem werden, ist man z.B. als Geschädigter auf die schnelle Regulierung des Unfallschadens angewiesen oder gilt plötzlich als Verursacher, obwohl man selbst sicher ist, den Unfall nicht verschuldet zu haben.

Führerschein/MPU/Bußgeld
Zweite große Säule des Verkehrsrechts und nicht selten mit einem Verkehrsunfall in Verbindung stehend, ist die Fahrerlaubnis. Gerade in ländlichen Gegenden wie der unseren ist ohne sie kaum auszukommen. Umso größer sind die Probleme, wenn der „Lappen“ auf dem Spiel steht, etwa wegen zu häufiger Geschwindigkeitsverstöße, einer Alkoholfahrt oder anderen Fehlverhaltens im Straßenverkehr.

Ein Bußgeldbescheid stellt bei der Fülle von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde wohl noch das kleinere Übel dar. Die dazugehörige Geldbuße kann jedoch erheblich sein, bzw. die Punkte das Konto in Flensburg in eine Höhe treiben, bei der ein Fahrverbot die Konsequenz ist.
Es kommt jedoch hin und wieder vor, dass etwa die Messungen bei Geschwindigkeitskontrollen nicht rechtmäßig sind und der darauf beruhende Bußgeldbescheid demnach auch nicht.
Auch aus der neueren Rechtsprechung ergeben sich immer wieder Veränderungen. Leider nicht immer zum Positiven für den „Verkehrssünder“.

Ein Beispiel hierfür ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.01.2014 (Az.: 10 S 1748/13), welcher sich mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 1,2 befasst. Aufgrund dieses Beschlusses dürfte jedoch der ein oder andere Trunkenheitsfahrer mehr das große Zittern bekommen. In diesem Beschluss heißt es u.a.:
Der strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis lag zugrunde, dass der Antragsteller am 03.03.2012 mit dem Pkw fuhr, obwohl er infolge des vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war.

Diese Tat belegt einen Alkoholmissbrauch, da der Antragsteller erwiesenermaßen nicht zwischen einem die Fahreignung ausschließenden Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt hat (vgl. die Legaldefinition des Alkoholmissbrauchs in Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung: „Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden“). Der Sache nach hat die strafrichterliche Entziehung der Fahrerlaubnis mit der gegebenen Begründung, dass der Antragsteller sich durch die Tat – das Fahren im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit – als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe, zugleich die Bedeutung einer Feststellung, dass im Sinne der von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV erfassten Fallgruppe Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.
Dies bedeutet: Hier wird bereits ab einem Promillewert von 1,1 von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen.

Nimmt man also so viel Alkohol zu sich, dass man diesen Wert erreicht und setzt sich danach hinter das Steuer, kann man die geforderte sichere Trennung folglich nicht mehr vornehmen. Dieses Verhalten ist dann unter die Legaldefinition zu subsumieren, das heißt, man hat genau die Voraussetzungen erfüllt, die erforderlich sind um von Alkoholmissbrauch im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung ausgehen zu können.

Dieser Begriff „Alkoholmissbrauch“ ist dann wiederum der Anknüpfungspunkt um von dem Trunkenheitsfahrer nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens fordern zu können und die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis von einem solchen abhängig zu machen.

Im Klartext: Konnte man also bisher davon ausgehen, erst ab 1,6 Promille zur MPU „verdonnert“ zu werden, könnte sich dieser Grenzwert nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Zukunft auf den Promillewert 1,1 reduzieren und damit dafür sorgen, dass eine ganze Menge mehr mit Alkohol am Steuer „Ertappte“ einen Gutachter davon überzeugen müssen, dass eine Fahrerlaubnis bei ihnen dennoch in guten Händen ist.

In vielen Fällen gibt es durchaus die Möglichkeit ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln oder es in seinem Jahresurlaub zu verbüßen. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und es lohnt sich häufig doch ein genaueres Hinsehen, zumal die formellen Anforderungen an eine rechtmäßige Verfügung der Behörde teilweise doch recht hoch sind oder Fehler unterlaufen, die eine solche rechtswidrig machen.

Sie sind von einem der Problembereiche betroffen? Ich helfe Ihnen gern!

Vertragsrecht

Vertrag

Macht man sich bewusst, wie viele Verträge man Tag für Tag abschließt, kann einem schon etwas schwindelig werden. Vom Erwerb der Brötchen und der Zeitung morgens beim Bäcker, über die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit bis zum Ziehen des Parktickets in der Stadt nach Feierabend.

Unser Leben ist geprägt von vertraglichen Gestaltungen. Wir mieten eine Wohnung, leasen ein Auto, besuchen sonntags den Zoo oder bestellen Kleidung im Internet. So lange sich bei der Abwicklung keinerlei Probleme ergeben, nehmen wir diese Flut von Vertragsabschlüssen nicht wahr. Geht jedoch etwas schief, steht man vor der Frage, ob und wie man das bekommt, was man ursprünglich wollte.

So vielfältig diese Beziehungen sind, so vielfältig sind auch die Probleme, die sich daraus ergeben können: In der Wohnung fällt die Heizung aus, an dem neuen Auto lässt sich die Tür nicht öffnen, im Zoo löst sich im Affenhaus ein Stück Putz von der Wand und fällt einem auf den Kopf oder das Versandhaus weigert sich, die ungetragene Ware während der Widerrufsfrist zurückzunehmen.

Hier stehen sich dann die verschiedenen Interessen der Vertragsparteien gegenüber: Der Mieter möchte nicht in der kalten Jahreszeit ohne Heizung in seiner Wohnung sitzen, der Vermieter unter Umständen kein Geld für die Reparatur ausgeben und trotzdem weiter die volle Miete bekommen.

Derjenige, der sich einen neuen Fernseher kauft, welcher bei der zweiten Benutzung den Geist aufgibt, wird wohl nicht glücklich sein mit der Aussage des Verkäufers, der Schaden sei durch unsachgemäße Behandlung entstanden und er daher nicht gewillt, den Fernseher zu reparieren oder den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Vertragspartei, ich berate Sie gern.

Verwaltungs- / Sozialrecht

Nahezu jeder Kontakt eines Bürgers mit einer Behörde. Behördliche Entscheidungen ergehen in fast allen Fällen durch Verwaltungsakt.

Als Beispiel sei hier die Erteilung bzw. Wegnahme einer Fahrerlaubnis genannt, der Bescheid auf einen Kindergeldantrag, die Erteilung bzw. Versagung einer Gewerbeerlaubnis oder Baugenehmigung, die Heranziehung zu Beiträgen zur Straßenerneuerung usw.

Hauptgegenstand des Sozialrechts sind Hartz-IV-Bescheide, Bescheide der Rentenversicherung usw.

In allen diesen Fällen ergehen die Entscheidungen der Behörde durch behördlichen Bescheid. Dieser Bescheid stellt den an den Bürger gerichteten Verwaltungsakt dar.

Gegenstand meiner Tätigkeit ist es, die Wünsche meiner Mandanten, wenn möglich schon im vorgerichtlichen Verwaltungsverfahren, durchzusetzen.

Verwaltungsverfahren dauern aufgrund der Überlastung der Gerichte oft sehr lange, so dass die Erteilung eines positiven Widerspruchsbescheides oder schnelle Abhilfe durch die zuständige Behörde im Sinne des Mandanten anzustreben ist, um ihm ein langwieriges Gerichtsverfahren zu ersparen.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Widerspruch gegen einen belastenden Verwaltungsakt der Behörde (Bescheid) nur innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe (Zustellung) möglich und in vielen Fällen die Voraussetzung einer späteren Klage ist, sollte die Behörde ihren Standpunkt beibehalten.

RECHTSANWALT

Jörg von Kiedrowski
Reichensächser Straße 12
(Eingang Lessingstraße)
37269 Eschwege

℡ 05651 – 228 2020
℻ 05651 335 0053
ra@kanzlei-vonkiedrowski.de

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